A2Y THE REEL THING STUDIOKontakt →

A2Y · Rechtliches

AGB · Gastro-Analyse

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen gelten für Aufträge zur A2Y-Gastro-Analyse zwischen Jascha Kopf, thereelthing.studio (Anschrift im Impressum), und dem Auftraggeber. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Leistungsdarstellung auf der Website lädt zur Anfrage ein. Eine Kontaktanfrage ist keine kostenpflichtige Bestellung. Auch die automatische Bestätigung ihres Eingangs ist keine Auftragsannahme.

Ein Vertrag entsteht durch Annahme unseres konkreten Angebots in Textform oder über die im Angebot vorgesehene Annahmefunktion. Darin werden Paket, Preis, Datengrundlage und Zeitplan festgehalten. Zusätzliche Leistungen beauftragt der Kunde gesondert. Ein automatisierter Onlinekauf ist derzeit nicht Bestandteil dieses Ablaufs.

3. Leistung der Gastro-Analyse

Das Standardpaket untersucht drei vor der Buchung vereinbarte Entscheidungsfragen für einen Standort anhand der geeigneten und verfügbaren Betriebsdaten. Der Kunde kann alle drei Fragen selbst formulieren oder Beispiele als Ausgangspunkt nutzen und bearbeiten. Die Einzelanalyse umfasst eine entsprechend abgegrenzte Frage. Der jeweilige Untersuchungsumfang und die benötigten Daten werden nach Prüfung der Frage und der vorhandenen Unterlagen vor der Beauftragung im Angebot bestätigt. Überschneidende Untersuchungen werden nicht doppelt als eigenständige Ergebnisse berechnet. Bis zu zwölf Monate und bei Personalauswertung bis zu zehn unterschiedliche ausgewertete Mitarbeitende je Standort sind enthalten. Die übliche Aufbereitung geeigneter vorhandener Exporte gehört zur Analyse. Besonderer Zusatzaufwand wird vorab als Festpreis vereinbart und nicht doppelt berechnet. Informationen zu Lage, Einkauf und Abläufen beziehen wir ein, soweit sie vorliegen.

Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auswertung mit Einordnung, Annahmen und Datenlücken sowie priorisierte Vorschläge mit Begründung und Messgrößen. Im Standardpaket enthalten sind ein Abschlussgespräch von 60 Minuten und ein Folgetermin von 30 Minuten nach vier bis sechs Wochen. Die Einzelanalyse enthält ein Ergebnisgespräch von 30 Minuten; ein Folgetermin gehört dort nicht zum Paket.

Artikel- und Menü-Deckungsbeiträge, Umsetzung, laufende Begleitung, Kreativ-Sparring und Konzeptentwicklung sind nicht Teil dieses Standardpakets. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Analyse ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

4. Datengrundlage und Mitwirkung

Vor Beauftragung klären die Parteien, ob die verfügbaren Daten für das Paket geeignet sind. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Unterlagen und Erläuterungen rechtzeitig zur Verfügung und weist auf bekannte Fehler oder Lücken hin. Er stellt sicher, dass er zur Übermittlung berechtigt ist. Die Parteien stimmen ab, welche personenbezogenen Angaben tatsächlich erforderlich sind.

Wir benennen erkennbare Einschränkungen der Datengrundlage. Fehlende oder nicht vergleichbare Daten können die Aussagekraft begrenzen. Ergibt sich nach Beginn ein zusätzlicher Aufwand außerhalb des vereinbarten Pakets, informieren wir den Auftraggeber; zusätzliche kostenpflichtige Leistungen erbringen wir nur nach gesonderter Zustimmung.

Für Nachfrage und Angebotsmix benötigen wir geeignete Kassenexporte mit Artikel- oder Warengruppenzuordnung, Zeitangaben, Mengen und Nettoumsätzen. Kostenentwicklung dient als ergänzender Kontext. Die detaillierte Deckungsbeitragsanalyse einzelner Speisen und Getränke einschließlich Rezeptur- und Portionskalkulation ist eine gesondert zu beauftragende und zu bezahlende Zusatzleistung.

5. Preis und Zahlung

Es gilt der im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt. Der Aktionspreis von 1.800 € netto gilt, wenn der Auftraggeber unser Angebot für das beschriebene Standardpaket bis zum 31.10.2026 annimmt. Ausschließlich der Gastro-Grundpreis ist reduziert. Sämtliche Zusatzleistungen gelten mit vollem Preis und vereinbartem Umfang. Ein höherer späterer Preis wird für einen bereits vereinbarten Auftrag nicht nachträglich berechnet.

Nach Annahme des Angebots stellen wir eine Rechnung über 50 % des vereinbarten Preises. Mit Zahlungseingang und vollständigen Daten beginnt die Analyse. Die zweite Hälfte wird fällig, sobald die Auswertung fertiggestellt ist; Bericht und Ergebnisgespräch folgen nach Zahlungseingang. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder PayPal über die auf der Rechnung angegebenen Zahlungswege. Der Vorabcheck ist unverbindlich; auf der Website erfolgt keine Zahlung.

Lässt sich eine vereinbarte Frage trotz Vorabcheck mit den vorhandenen Daten nicht beantworten, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und bieten eine gleichwertige Ersatzfrage an. Kommt keine Einigung zustande, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5a. Zusatzleistungen und Erfolgskontrolle

Zusätzliche ausgewertete Mitarbeitende kosten ab der elften Person je 52,50 € netto, unabhängig vom Analysezeitraum bis zwölf Monate. Zwei gemeinsam gebuchte Einzelanalysen kosten 2.800 € netto und enthalten ein gemeinsames Ergebnisgespräch mit 60 Minuten. Zur Gastro-Analyse direkt mitgebuchte Zusatzfragen kosten bei nutzbarer vorhandener Datengrundlage 750 € netto je Frage und Standort. Umfang und Eignung werden im Angebot bestätigt.

Ein direkt mitgebuchter weiterer Standort mit gleichem Namen, gleichem Konzept und denselben Fragen kostet 2.900 € netto inklusive zehn Mitarbeitenden. Jeder Standort erhält einen eigenen Bericht; ein Standortvergleich ist enthalten. Das gemeinsame Abschlussgespräch verlängert sich je Zusatzstandort um 30 Minuten, der gemeinsame Folgetermin um 15 Minuten. Später beauftragte Standorte kosten regulär 3.800 € netto.

Die getrennte wirtschaftliche Auswertung zweier Bereiche einschließlich Vergleich kostet zusätzlich 450 € netto bei bereits getrennten Personaldaten oder 900 € netto bei notwendiger Zuordnung. Zusätzliche Datenaufbereitung und Analysezeiträume über zwölf Monate werden mit 150 € netto je zusätzlicher Arbeitsstunde kalkuliert und vorab als Festpreis vereinbart.

Die Erfolgskontrolle kostet 600 € netto für eine Einzelanalyse, 1.200 € netto für zwei Einzelanalysen oder die Gastro-Analyse mit drei Fragen. Sie enthält einen Vergleichsbericht und ein 30-minütiges Ergebnisgespräch. Weitere Standorte kosten je 1.200 € netto einschließlich eigener Vergleichsberichte und aktualisiertem Standortvergleich; das gemeinsame Gespräch verlängert sich je Standort um 15 Minuten. Ursprüngliche Zusatzfragen kosten in der Kontrolle je 300 € netto pro Standort, die erneute getrennte Bewertung zweier Bereiche zusätzlich 300 € netto.

Bei direkter Mitbuchung wird die Erfolgskontrolle als eigene Position gemeinsam mit der ursprünglichen Analyse berechnet; für die Zahlung gilt Ziffer 5. Für die ursprünglich vereinbarte Mitarbeiterzahl entstehen keine erneuten Personalzuschläge. Personalwechsel ist innerhalb dieser Zahl enthalten; zusätzlich ausgewertete Personen darüber hinaus kosten jeweils 52,50 € netto. Bei später gebuchter Erfolgskontrolle sind zehn Personen enthalten.

Für die Erfolgskontrolle werden drei volle Kalendermonate vereinbart. Die vollständigen Daten sind bis Ende des darauffolgenden Monats zu liefern. Die Auswertung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach fristgerechtem, vollständigem Eingang. Neue Fragestellungen sind nicht enthalten. Der Folgetermin der ursprünglichen Gastro-Analyse enthält keine erneute Datenanalyse.

Liegen die vollständigen Daten zum vereinbarten Termin nicht vor, erinnern wir einmal und setzen eine Nachfrist von vier Wochen. Auf Wunsch des Auftraggebers verschieben wir den Vergleichszeitraum einmal ohne Mehrkosten. Liegen zwölf Monate nach dem Abschlussgespräch der ursprünglichen Analyse keine vollständigen Daten vor, entfällt die Erfolgskontrolle.

Entfällt die Erfolgskontrolle wegen dauerhaft fehlender Daten, rechnen wir diesen Leistungsteil nach den gesetzlichen Vorschriften ab. Bereits dafür geleistete Zahlungen erstatten wir, soweit uns kein gesetzlich begründeter Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch zusteht. Einen geltend gemachten Anspruch erläutern wir dem Auftraggeber nachvollziehbar nach Grund und Höhe. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Ein pauschaler Einbehalt des gesamten Preises der Erfolgskontrolle ist nicht vereinbart.

6. Zeitplan

Die Auswertung erfolgt spätestens innerhalb von drei Wochen nach vollständiger, auswertbarer Datengrundlage, bestätigter Beauftragung und Eingang der ersten Zahlung. Maßgeblich ist der im Auftrag vereinbarte Zeitplan. Bei fehlenden Unterlagen oder absehbaren Verzögerungen stimmen wir die notwendigen Anpassungen mit dem Auftraggeber ab.

7. Empfehlungen und Nutzung

Wir schulden eine sorgfältige Analyse und nachvollziehbare Empfehlungen, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Entscheidung über die Umsetzung trifft der Auftraggeber. Unsere gesetzlichen Leistungs- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

Nach vollständiger Zahlung darf der Auftraggeber die Ergebnisse im eigenen Betrieb zeitlich unbegrenzt nutzen und umsetzen, auch mit anderen Dienstleistern. Ein Weiterverkauf oder die Nutzung für andere Betriebe bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Unsere allgemeinen Methoden und Vorlagen verbleiben bei uns.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir behandeln die im Auftrag erhaltenen Betriebsinformationen vertraulich. Individuelle Analyseergebnisse, Kundennamen oder Betriebsdaten veröffentlichen wir nicht ohne gesonderte Freigabe des Auftraggebers.

Daten werden über den vereinbarten geschützten Uploadbereich bereitgestellt. Vor der Verarbeitung werden Namen durch Kennungen ersetzt; die Zuordnung bleibt getrennt bei uns. Bewertung, fachliche Einordnung und Empfehlungen erfolgen durch unser Team persönlich. Die Datenverarbeitung und Löschregeln sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung werden vor der Übermittlung personenbezogener Betriebsdaten abgeschlossen und gehen widersprechenden allgemeinen Regelungen vor.

Die für die Analyse nötigen Arbeitsdaten löschen wir drei Monate nach Abschluss des Auftrags. Abschluss ist der letzte vereinbarte Termin: der Folgetermin, bei der Einzelanalyse das Ergebnisgespräch. Bei direkt mitgebuchter Erfolgskontrolle bleiben die erforderliche Vergleichsgrundlage, die Importstruktur und die getrennt geschützten Zuordnungsschlüssel bis zu deren Ergebnisgespräch erhalten und werden drei Monate danach gelöscht; entfällt die Erfolgskontrolle nach Ziffer 5a, drei Monate nach diesem Zeitpunkt. Erforderliche Vertrags- und Rechnungsunterlagen sind davon getrennt. Der Auftraggeber bewahrt seinen gelieferten Bericht selbst auf.

9. Rückfragen, Mängel und Beendigung

Rückfragen oder beanstandete Fehler können dem Team mitgeteilt werden. Für Leistungsstörungen, Mängel, Haftung und Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit eine zulässige individuelle Vereinbarung nichts anderes regelt. Eine feste Stornopauschale oder ein pauschaler Ausschluss der Haftung wird in diesen Bedingungen nicht vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Karlsruhe. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Stand: 4. Oktober 2026